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Schweizer Rechtspolitiker gleisen PID auf
erschienen in BioSkop

Nach mehreren gescheiterten Anläufen setzen sich die BefürworterInnen der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Schweizer Parlament durch. Doch ob die PID tatsächlich erlaubt wird, darüber wird vermutlich das Volk befinden können.

Das Schlagwort vom «Menschen nach Mass» wird viel zitiert, doch für einmal trifft es zu: Die Präimplantationsdiagnostik (PID) «verfeinert» die In-Vitro-Fertilisation insofern, als vor der Einpflanzung die befruchtete Eizelle analysiert wird, ob sie «gesund» oder «krank» im Sinn von genetisch vorteilhaft ist. Vor Jahren schon forderte eine Politikerin der konservativen und wirtschaftsnahen Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP), die PID zuzulassen. Damals wollte die grosse Kammer des schweizerischen Parlaments, der Nationalrat, davon noch nichts wissen. Im Rahmen der Beratungen über das 2001 verabschiedete Bundesgesetz über gentechnische Untersuchungen am Menschen (GUMG) versuchte dann der Zürcher FDP-Nationalrat Felix Gutzwiller erneut, die PID zu legalisieren. Doch erst im letzten Herbst drang der Präventivmediziner in der zuständigen Nationalratskommission durch. Mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung fanden seine Behauptung, es gelte, eine stossende Ungleichbehandlung zu eliminieren, knapp Gehör. Die abstruse Logik: Wenn schon Pränataldiagnostik erlaubt ist, warum soll der Mutter das aufwändige IVF-Verfahren zugemutet werden, wenn danach womöglich der Embryo abgetrieben werden muss, weil er «nicht normal» ist? Der Vorstoss illustriert die Salamitaktik, mit der die Reproduktionstechnologie schrittweise vorangetrieben wird. Erst im letzten Herbst hatte das Schweizer Volk in einer Abstimmung der Forschung an embryonalen Stammzellen zugestimmt.

Brüsseler Baby gibt zu diskutieren
Doch zurück zur PID: Im April 2005 folgte der Nationalrat seiner Kommission und beauftragte in einer Motion den Bundesrat, einen Vorschlag zu machen, wie das heute geltende Verbot aufgeweicht werden könne. Passend zum Entscheid publizierte die «NZZ am Sonntag» am 29. Mai die Nachricht, dass in Brüssel das erste Schweizer Design-Baby gezeugt worden sei; die Familie musste in eine Klinik in Brüssel ausweichen, wo die PID erlaubt ist. Dieses Ereignis liess auch hierzulande die Diskussion über die ethische Vertretbarkeit der Technologie wieder aufflackern.

Opposition in allen Parteien
Im Nationalrat gingen die Meinungen fast quer durch alle Parteien. Am geschlossensten waren noch die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP), die fast komplett opponierte, und die FDP, die ihrem Vorprescher den Rücken stärkte. Linke und Grüne hingegen waren unentschlossen. Bei vielen aus diesem Lager dürfte das Votum des von Geburt weg behinderten grünen Nationalrats Luc Recordon den Ausschlag gegeben haben. Er behauptete, er wäre heute froh, wenn es zu seinen Zeiten die PID schon gegeben hätte – und er gar nie geboren worden wäre. Unentschieden ist die stärkste Schweizer Partei, die SVP. In einem Leserbrief warnt etwa der Jung-SVP-ler Georg David Schweizer vor «Chinesischen Zuständen», wenn die PID durchkomme. Mit 92 zu 63 Stimmen bei sieben Enthaltungen brachte der Nationalrat somit den Stein ins Rollen.

Ritzt PID die Verfassung?
«Es geht um das Machtbedürfnis, das menschliche Leben in den Griff zu bekommen», schrieb die Zürcher Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle in einer Stellungnahme. Wenn die BefürworterInnen damit argumentieren, Leiden abzuwenden und mit der Selektion beispielsweise einen Träger des richtigen Knochenmarks für die Transplantation zugunsten eines Geschwisters zur Welt zu bringen, wird verwischt, dass ein weiteres Tabu gebrochen wird. Im Einzelfall mag man Verständnis für die Eltern haben. Aber darf eine Gesellschaft diesen Schritt erlauben? Und welche der viel zitierten Leitplanken werden gelten? In einer Interpellation frage ich deshalb den Bundesrat schon jetzt vorsorglich, welche Kommission festlegen wird, welche Krankheitsbilder dazu berechtigen, befruchtete Eizellen in einer PID auszusortieren. Unklar ist auch, wie das zu schaffende Gesetz mit der Verfassungsbestimmung klar kommen will, die besagt, dass nur so viele menschliche Eizellen ausserhalb des Körpers der Frau zu Embryonen entwickelt werden dürfen, als ihr auch eingepflanzt werden können. Bei der PID werden ja per se «überzählige» Eizellen benötigt.

Gesetz nicht vor 2007
So uneinheitlich sich die ParteienvertreterInnen äussern, so unklar ist das Schicksal der Vorlage. Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, wird kaum vor 2006 darüber beraten. Er verabschiedet dann einen Gesetzesentwurf, der zuerst von den zuständigen Kommissionen, dann von den Räten selbst behandelt werden muss. Vor 2007 ist nicht mit einem Gesetz zu rechnen, und dieses muss, falls das Referendum (50'000 Unterschriften innert 100 Tagen) zustande kommt, vors Volk. Bei Zustimmung würde es womöglich per Anfang 2008 in Kraft treten. Neben dem Basler Appell gegen Gentechnologie, der das Referendum bereits angedroht hat, dürften auch kirchliche Kreise opponieren. Wie stark dannzumal die wohl einmal mehr millionenschwere Kampagne der Gentech-Lobby die Stimmung pro PID zu beeinflussen vermag, ist heute schwer einzuschätzen.  
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