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Buchbeitrag in "Spital AG? – Deregulierung, Privatisierung, Ausgliederung"

Dieser Text ist erschienen in Spital AG? – Deregulierung, Privatisierung, Ausgliederung, von Pierre Gobet und Ruedi Spöndlin (Hrsg.), eine Dokumentation aus der 'edition 8', ZĂŒrich 2002 (ISBN 3–85990-054-4).

Politik ist kompliziert, ein schmutziges GeschĂ€ft und am Schluss passiert doch nicht, was wir an der Urne bestimmt haben. Diese Meinung ist zwar weit verbreitet und hat einiges fĂŒr sich. Doch gleichzeitig wird in der Politik nunmal darĂŒber entschieden, wer die Macht hat. Ohne vermehrtes Engagement in Politik und Parteien haben die Pflegenden nur wenig Chancen, ihre Interessen durchzusetzen – wir mĂŒssen uns also selbst wehren.

Die neoliberale Privatisierungswelle macht auch vor den öffentlichen SpitĂ€lern nicht halt. Und sie hat weit reichende Folgen fĂŒr PatientInnen und Mitarbeitende. Pflegende und Angehörige anderer Spitalberufe mĂŒssen dieser Entwicklung aber nicht tatenlos zusehen. Wenn sie aktiv werden, können sie durchaus etwas erreichen. Das zeigt das Beispiel des Kantons St. Gallen. Das Beispiel des Thurgaus hingegen illustriert, dass ein VersĂ€umen von Einflussnahme unerfreuliche Folgen hat.

ZunĂ€chst will ich kurz die gesundheitspolitische Ausgangslage skizzieren. Die Strukturen der öffentlichen SpitĂ€ler sind in der ganzen Schweiz in Bewegung geraten. Seit Anfang 1996 gilt das neue Bundesgesetz ĂŒber die Krankenversicherung (KVG), das in Artikel 51 vorsieht, fĂŒr SpitĂ€ler und Pflegeheime ein Globalbudget festzusetzen. Ein Kanton kann als finanzielles Steuerungsinstrument einen Gesamtbetrag fĂŒr die Finanzierung der SpitĂ€ler oder der Pflegeheime bestimmen. Versicherer und Kantone treten allerdings immer stĂ€rker auf die Sparbremse, was den AnsprĂŒchen von Patientinnen und Patienten zuwiderlĂ€uft. Immer lauter ertönt auch der Ruf nach flexiblen Organisations- und FĂŒhrungsstrukturen und optimierten Betriebsstrukturen.

Die beiden Kantone Thurgau und Zug sind bei der Umwandlung der Betriebsstrukturen der SpitĂ€ler bisher am weitesten gegangen. Sie haben die unselbstĂ€ndig öffentlich-rechtlichen Anstalten in eine Aktiengesellschaft ĂŒberfĂŒhrt - in eine «Spital AG». Auch im Kanton St.Gallen gab es einen Vorschlag zur Schaffung einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft als TrĂ€gerschaft der bisher öffentlichen SpitĂ€ler. Dort blieb es jedoch beim Vorschlag.

Thurgau: Schwache Gewerkschaften, PersonalverbÀnde und Parteien
Sehen wir uns zunĂ€chst das negative Beispiel an, die Entwicklung im Thurgau. Dieser Kanton fĂŒhrt die beiden Thurgauer KantonsspitĂ€ler in Frauenfeld und MĂŒnsterlingen, die Psychiatrische Klinik MĂŒnsterlingen sowie die Rehablitations- und Langzeitklinik St.Katharinental bei Diessenhofen. Seit Anfang 2000 bilden diese nun die «Spital Thurgau AG». Deren GeschĂ€ftsleiter betont allerdings bei jeder Gelegenheit, dass die ÜberfĂŒhrung in eine «Spital AG» nichts mit einer Privatisierung zu tun habe. TatsĂ€chlich: Das Aktienkapital von 10 Millionen Franken hĂ€lt zu 100 Prozent der Kanton. Und auch in Zukunft will der Kanton mehr als 50 Prozent des Aktienkapitals behalten. Die AG hat vom Kanton einen Leistungsauftrag und ist durch eine Finanzierungsvereinbarung mit ihm verbunden. Das erste GeschĂ€ftsjahr schloss die «Spital Thurgau AG» mit einem Reingewinn von einer halben Million Franken ab. Behandelt wurden 21‘676 stationĂ€re Patientinnen und Patienten (1999: 21‘496). In der psychiatrischen Klinik nahmen die Patientinnen und Patienten gegenĂŒber dem Vorjahr sogar um 12 Prozent zu.

An den LohnverhĂ€ltnissen der 2300 Mitarbeitenden der Thurgauer SpitĂ€ler (1745 Stellen) wird bis 2004 nichts geĂ€ndert. Bis dahin mĂŒssen allerdings KollektivvertrĂ€ge abgeschlossen werden. Die PersonalverbĂ€nde haben deshalb eine gemeinsame GeschĂ€ftsstelle geschaffen. Die GeschĂ€ftsstellenleiterin fĂŒhrt die Verhandlungen in Zusammenarbeit mit VertreterInnen der Personalkommission der Spital AG ĂŒber den kĂŒnftigen Kollektivvertrag im Auftrag aller beteiligten VerbĂ€nde. PrimĂ€r geht es dabei zunĂ€chst um die Mitbestimmungsrechte.

Beim Entstehen der «Spital Thurgau AG» war der Einfluss der BerufsverbĂ€nde und der Gewerkschaften allerdings nicht gross. Der Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger (SBK) hatte kaum Kenntnisse von den laufenden Bestrebungen und war ĂŒber die möglichen Folgen im Unklaren. Der VPOD hatte im Kanton Thurgau keine Gruppe «Gesundheitswesen». Entsprechend konnte er keinen Einfluss nehmen. Die Macher der «Spital Thurgau AG» konsultierten weder PersonalverbĂ€nde noch Gewerkschaften, sondern handelten im Auftrag des Gesundheitsdepartementes. Der damals zustĂ€ndige Regierungsrat - Philipp StĂ€helin von der CVP - verkauft «seine» Privatisierungserfolge noch heute als innovativ und wegweisend fĂŒr die Schweiz .

Auch die Linksparteien verpassten es ĂŒbrigens, das SachgeschĂ€ft kritisch auf die möglichen Folgen zu hinterfragen. Ihre unbedarfte Zustimmung ist sicher auch darauf zurĂŒckzufĂŒhren, dass zur Zeit der Behandlung in der vorbereitenden Kommission und im Grossen Rat in der Öffentlichkeit noch kein kritisches Bewusstsein vorhanden war.

Tatsache ist, dass der Druck auf das Personal in den Thurgauer SpitĂ€lern seit dem 1. Januar 2000 steigt. Im Sommer 2001 kam es zu einer Unterschriftensammlung gegen den am Kantonsspital MĂŒnsterlingen geplanten Stellenstopp. Interessant ist, womit dieser begrĂŒndet wurde: mit einem massiven RĂŒckgang der Pflegetage (8 Prozent) und der VerkĂŒrzung der Spitalaufenthalte, was einen RĂŒckgang der Einnahmen um 1,8 Mio. Franken zur Folge hatte. Dieses Geld ersetzt der Kanton nicht. Denn die neue Philosophie lautet: Die SpitĂ€ler sind eine AG, diese hat sich selber zu regulieren und ihre finanziellen Mittel zu erwirtschaften. Wenn die Einnahmen nicht mehr fliessen, muss wirtschaftlich reorganisiert werden. FrĂŒher hĂ€tte man das Personal hingegen mit der Gewissheit bei Laune gehalten, dass die Gelder so oder so per Subvention hereinkommen wĂŒrden – unabhĂ€ngig von der Anzahl der Pflegetage.

Im Herbst 2001 war dann zu hören, dass das Pflegepersonal kĂŒnftig nur noch im engen Fachbereich der Pflegedienstleitung unterstellt ist, in allen anderen Belangen aber - insbesondere bei finanziellen Entscheiden - dem Ă€rztlichen Dienst. Ob eine Pflegeexpertin angestellt werden soll, liegt somit im Ermessen des Ă€rztlichen Vorgesetzen.

Bezeichnend ist, wie die BemĂŒhungen um ein Angebot in Palliativ Care verlaufen sind. Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer der «Spital AG» sagt wohlwollend zu, das nötige Geld mĂŒsse man aber beim Kanton erfragen. Die Kantonsregierung ihrerseits behauptet, es bestehe dafĂŒr im Thurgau kein Bedarf. Wenn die Spital AG ein solches Angebot machen will, kann sie es aber ohne Leistungsauftrag, das heisst ohne kantonale Gelder. Ein zweiter Vorstoss ist nun im kantonalen Parlament hĂ€ngig. Bloss, das Parlament verabschiedet nur noch das Globalbudget. Und dies bedeutet, einen bestimmten Betrag pauschal zu bewilligen und dann - arrangez-vous! Die Verantwortlichkeiten sind also nicht mehr so eindeutig. Die Wege , ein Ziel zu erreichen, sind eher mĂŒhsamer geworden. Es besteht die offensichtliche Gefahr, Verantwortlichkeiten abzuschieben.

Anlass zur Sorge gibt, was am 18.10.2001 im «St. Galler Tagblatt» zu lesen war. Seit der Aufnahme der operativen TĂ€tigkeit der GeschĂ€ftsstelle der «Spital Thurgau AG» seien 22 Synergieprojekte definiert worden, die unternehmensĂŒbergreifend realisiert werden sollen. Sechs davon seien bereits in der Umbauphase. Dies ermögliche zurzeit ein jĂ€hrliches Einsparungspotential von 3 Millionen Franken – was wohl zusĂ€tzlichen (Spar)druck aufs Personal bringen wird.

Es wird aber auch erkannt, dass dem Einsparungspotenzial ein Nachholbedarf bei der Entlöhnung gegenĂŒbersteht. Es wird mit Lohnanpassungen von 6 bis 7 MillionenFranken bei AssistenĂ€rztinnen, AssistenzĂ€rzten und Pflegepersonal sowie medizinisch-technischen und therapeutischen Berufen gerechnet. Dann wird auf die anzustrebende KonkurrenzfĂ€higkeit mit den beiden Nachbarkantonen Schaffhausen und St.Gallen hingewiesen.

Erlauben Sie mir die provokative Frage: Sind denn nur Aktiengesellschaften fÀhig Verbesserungen der internen AblÀufe zu garantieren, Verbesserungen der Vernetzung von HausÀrztInnen und SpezialistInnen zu realisieren, Synergien im Reinigungsbereich zu nutzen, eine höhere FlexibilitÀt zu ermöglichen und Kosten zu sparen?

Ich wage, aus den Erfahrungen im Kanton Thurgau folgendes Fazit zu ziehen:
  1. Solange das Pflegepersonal sich nicht gewerkschaftlich engagiert und sich auch im SBK berufspolitisch nicht aktiv beteiligt, bleibt es praktisch unmöglich, dass wir gehört werden und mitprÀgen können.
  2. Solange sich das Pflegepersonal mit Politik-Abstinenz hervortut, wird es schwierig sein, rechtzeitig zu den notwendigen politischen Vorlagen zu kommen und Einfluss geltend zu machen. Wir dĂŒrfen uns nicht wundern, wenn die politischen Instanzen nicht in unserem Sinn entscheiden, wenn sich BerufsverbĂ€nde und Gewerkschaften nicht rechtzeitig einmischen.
FĂŒr mich stellen sich folgende Fragen:
  • Weshalb ĂŒberlassen wir Pflegenden die politischen Entscheide Berufsfremden?
  • Welche Einflussmöglichkeiten haben wir allenfalls trotzdem?
  • Wenn wir tatsĂ€chlich Entscheide zu unseren Gunsten beeinflussen wollen, was hindert uns eigentlich, in parteipolitischen Strukturen mitzuarbeiten?
  • Wenn wir uns nicht bereiterklĂ€ren können, parteipolitisch direkten Einfluss zu nehmen, wie gerechtfertigt ist es denn, uns selbst zu bemitleiden, weil einmal mehr gegen unsere beruflichen Interessen entschieden worden ist?
Forderungen, die ich aus berufspolitischer Sicht ableite:
  • Pflegende haben sich vermehrt fĂŒr organisatorische und unternehmerische ZusammenhĂ€nge zu interessieren, um nicht in ihren Kompetenzen beschnitten zu werden. Die Pflegenden haben auch in der Spitalleitung den Anspruch einzubringen, in allen Gremien paritĂ€tisch und gleichberechtigt vertreten zu sein.
Auf der politische Ebene heisst es fĂŒr mich, sich solange gegen die Umwandlung in Aktiengesellschaften zu wehren, wie Aussichten bestehen, dass die SpitĂ€ler weiterhin den öffentlich rechtlichen Status beibehalten können. Wenn politisch anders entschieden wird, geht es darum, das Beste herauszuholen. Das heisst, sich einzusetzen dafĂŒr:
  • Dass das Personal gleich behandelt wird wie das ĂŒbrige stĂ€dtische oder kantonale Personal. Diese Forderung sollte auf Gesetzesebene verankert werden können. Denn auch ein guter GAV ist nur solange gut, als er gilt und nicht gekĂŒndigt wird.
  • Dass auf Gesetzesebene verankert sein muss, wie die LeistungsauftrĂ€ge definiert werden und wie die demokratische Kontrolle wahrgenommen werden kann.
St.Gallen: Gemeinsam Privatisierung abgewehrt
Auch im Kanton St. Gallen wollte die Regierung die öffentlichen SpitĂ€ler in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft ĂŒberfĂŒhren, um die strategische und die operative FĂŒhrung vollstĂ€ndig voneinander zu trennen. Dagegen erhob sich jedoch erfolgreicher Widerstand. SBK und VPOD wehrten sich gemeinsam dagegen. Sie signalisierten zwar Bereitschaft zu Reformen, plĂ€dierten aber fĂŒr sichere, klare und willkĂŒrfreie Anstellungs- und Arbeitsbedingungen. Ihre berechtigte BefĂŒrchtung war, dass das Pflegepersonal hart erkĂ€mpfte Möglichkeiten des Einflussses und der Mitsprache verlieren könnte. Deshalb forderten sie einen Ausbau der Mitsprache sowie eine vergrösserte Vertretung der Pflege in den Entscheidungsgremien der Versorgungsgremien «zulasten der Ärzteschaft». Weiter verlangten sie, mit einem Kontroll- und Berichtsystem einer Mengenausweitung und dem immer höheren Stellenwert der medizinisch-technischen Apparaturen entgegenzuwirken.

UnterstĂŒtzt wurden SBK und VPOD von der SP, den GrĂŒnen, der EVP sowie den UnabhĂ€ngigen. Die anderen Parteien Ă€usserten sich vor den Diskussionen in der vorberatenden Kommission nicht. In der Presse erschienen viele unterstĂŒtzende LeserInnenbriefe fĂŒr unsere Anliegen.

Die von VPOD und SBK geleistete Öffentlichkeitsarbeit schaffte es, die vorbereitende Kommission des Grossen Rats zu beeinflussen. Diese fĂŒhrte Hearings mit VertreterInnen des Pflegepersonals, ChefĂ€rzten und Verwaltungsdirektoren durch. Schliesslich lehnte sie den Regierungsvorschlag, der eine Aktiengesellschaft vorsah, mit 16 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Im Januar 2001 schloss sich das Plenum des Grossen Rats diesem Beschluss mit grosser Mehrheit an. Die Regierung wurde beauftragt, fĂŒr die Spitalverbunde die Rechtsform der selbstĂ€ndig öffentlich-rechtlichen Anstalt vorzusehen.

Nebst der Kritik, dass die Regierung Vor- und Nachteile einer AG ungenĂŒgend dargelegt hatte, waren dies die Hauptargumente fĂŒr die Ablehnung durch das Parlament:
  • Die Politik darf sich von der ErfĂŒllung ihrer Pflichten, der Wahrnehmung von Aufgaben und von der Einflussnahme auf das Geschehen nicht verabschieden.
  • Die postulierten Zielsetzungen lassen sich auch in selbstĂ€ndigen öffentlich-rechtlichen Anstalten realisieren. Weil der Kanton ja auf lange Zeit EigentĂŒmer bleibt, soll er sich nicht aus der Verantwortung stehlen.
  • Die Ratslinke hat vor allem auf die in einer AG schlechteren Mitbestimmungsrechte fĂŒr das Personal hingewiesen. Sie zeigte auf, dass eine AG keine taugliche Rechtsform ist, wenn es um ein derart wichtiges öffentliches Gut wie die Gesundheitsversorgung geht. Denn die Demokratie und das Controlling wĂŒrden massiv eingeschrĂ€nkt.
Mitte Oktober 2001 legte der Regierungsrat dann einen Entwurf fĂŒr ein neues Gesetz ĂŒber die Spitalverbunde vor. Anschliessend fanden dazu Hearings mit den politischen Parteien, den PersonalverbĂ€nden und den betroffenen SpitĂ€lern statt.

Das Beispiel St.Gallen zeigt, dass es lohnt, sich frĂŒhzeitig ins politische Geschehen einzumischen, und dass die Einflussnahme ein langer politischer Prozess ist. Voraussetzung fĂŒr einen Erfolg ist die aktive Mitarbeit der Pflegenden im Berufsverband, in gewerkschaftlichen Organisationen oder Parteien. Es liegt also weitgehend an uns selber.

Ich möchte schliessen mit einem PlĂ€doyer fĂŒr mehr politisches Engagement des Pflegepersonals:Wir - besonders wir Frauen - mĂŒssen lernen, zu einer neuen Machtverteilung beizutragen. Wir mĂŒssen Abschied nehmen von unserem tief verankerten Bestreben nach Anerkennung durch Wohlwollen. Es geht um eine Neuverteilung von Macht. Wir Frauen mĂŒssen ein unverkrampfteres VerhĂ€ltnis zur Macht lernen. Macht existiert so oder so. Die Frage ist bloss: mit oder ohne uns? Macht ist nicht grundsĂ€tzlich schlecht. In der Politik geht es per se um die Machtbeteiligung. Und wieso sollten wir gut 50 Prozent Frauen in der Schweiz nicht auch zu mindestens 50 Prozent an der Gestaltung unserer LebensumstĂ€nde mitwirken?

Das politische Engagement von Pflegenden ist auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Professionalisierung. Professionalisierung ist nicht einfach eine elitĂ€re Forderung einiger Theoriebesessenen, sondern dient der Verbesserung der LebensqualitĂ€t der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten. Zur Professionalisierung ist ein selbstbewusstes BerufsverstĂ€ndnis und ein vermehrtes politisches Engagement der Berufsangehörigen unabdingbar.  
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