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Mit acht Franken durch den Wintertag
Kolumne in www.suedostschweiz.ch, 20. Januar 2008

Was tun mit acht Franken? Beispielsweise, man kauft sich die «Südostschweiz» am Kiosk und kehrt auf einen Kaffee Crème ein. Nach spätestens einer Stunde ist die Zeitung gelesen, der Kaffee getrunken. Was nun? Und wohin beim aktuellen kalten Wetter?

Acht Franken: So viel bekommen seit dem 1. Januar abgewiesene Asylbewerber als Nothilfe ausbezahlt. Für sie gibt es keine Sozialhilfe mehr. Das Geld soll aber nicht nur für eine Kaffeepause reichen, sondern für die ganze Zeit zwischen 8 Uhr morgens und 19.30 Uhr abends. Denn punkt 8 Uhr früh werden in einigen Gemeinden die Notunterkünfte geschlossen. Dann stehen die Asylsuchenden auf den Strassen der Gemeinden und schauen wie sie mit acht Franken das Essen organisieren und den Tag verbringen.

Wie stellen sich die Gemeindebehörden den Alltag dieser abgewiesenen Asylsuchenden vor? Und wäre es so aufwändig, etwas mehr für sie zu tun, als das was der Gemeindepräsidentenverband zur Ausgestaltung der Nothilfe vereinbart hat?

Denn zum einen sind die Empfehlungen nicht bindend, zum andern sind sie minimal. Wenn eine Gemeinde nicht mehr tun will, kann sie sich zurücklehnen. Einzelne hingegen bieten den Abgewiesenen auch tagsüber eine warme Bleibe mit Kochgelegenheit.

Optimistisch stimmt auch die Arbeit des Ostschweizer Solidaritätsnetzes. Seit 2004 bietet der Verein in St.Gallen einen kostenlosen Mittagstisch für Menschen mit einem Nichteintretensentscheid(NEE)an. Darüber hinaus begleiten Vereinsmitglieder einzelne NEE zu den Gemeindebehörden und drängen darauf, dass die Asylsuchenden bessere Unterkünfte erhalten und den ganzen Tag in einem geheizten Raum verbringen können. Zwei weitere Anliegen: Auch NEE sollen krankenversichert sein, zudem dürfen Familien nicht auseinandergerissen werden.

Sind die Forderungen überzogen? Müssen Menschen, die sich laut Gesetz illegal im reichsten Land der Welt befinden, mit Brosamen auskommen und auch bei Regen und Schnee den ganzen Tag im Freien verbringen?

Die Nothilfe, wie sie heute praktiziert wird, ist der Schweiz unwürdig. Diese Meinung vertreten auch starke kirchliche Kreise. Auch stehen die beiden Landeskirchen hinter den Anliegen des Solidaritätsnetz Ostschweiz. Die Gemeinden haben mit dem Nothilfeparagrafen ein schweres Erbe von Ex-Bundesrat Blocher übernommen. Den Gemeindebehörden sind aber die Möglichkeit gegeben, über das Minimum hinauszugehen und wie es in der Bundesverfassung steht die Nothilfe menschenwürdig zu gestalten.  
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