Platzhalter   Platzhalter Pia Hollenstein
POLITIK

Referate | Artikel | Buchbeiträge | Presse
Zurück zur Eingangsseite
Startseite

Schweizer Salamitaktik um Embryonenforschung
erschienen in BioSkop, März 2005

Am 1. März 2005 tritt in der Schweiz ein neues Gesetz in Kraft, das die Forschung an Embryonen unter gewissen Bedingungen zulässt. GegnerInnen aus dem religiösen und links-grünen Lager hatten zuvor gegen die Liberalisierung mobil gemacht. Zu Recht, wie die jüngste Entwicklung zeigt: Als nächstes Tabu will die Forschungslobby die Präimplantationsdiagnostik durchboxen.

Um was gings eigentlich am 28. November 2004? Fragte man die BefürworterInnen der Embryonenforschung, redeten sie von «Stammzellen». Hakte man nach, waren es «embryonale Stammzellen». Und blättert man in die parlamentarischen Beratungen zurück, liest man plötzlich, dass das Gesetz ursprünglich «Embryonenforschungsgesetz» hätte heissen sollen. Doch das war der Pharmaindustrie und ihrer bürgerlichen Lobby in Bern dann doch zu viel der Transparenz: «Stammzellenforschungsgesetz» hiess die Vorlage deshalb – auch oder vielmehr gerade, weil nur wenige Stimmberechtigte sich darunter wirklich etwas vorstellen konnten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Opposition mit minimalen Finanzen auskommen musste, war das Abstimmungsresultat im letzten November von 33,4 Prozent Nein-Stimmen gar nicht so schlecht und immer noch besser als jenes der weit breiter abgestützten Gen-Schutz-Initiative im Jahr 1998.

Im Schnellverfahren abgehakt
Doch blättern wir zurück. Laut dem Fortpflanzungsmedizingesetz vom Januar 2001, das die medizinisch unterstützte Fortpflanzung regelt, dürfen keine überzähligen Embryonen entstehen – eine Konservierung ist nicht vorgesehen. Doch die medizinische Praxis sah jahrelang ganz anders aus. Im Jahr 2001 beispielsweise wurden 97 Embryonen konserviert. Es wurde ausserdem festgelegt, dass alle Embryonen, die noch aus der Zeit vor jeder gesetzlichen Regelung stammten, bis Ende 2003 vernichtet werden sollten. Keiner dieser Grundsätze wurden umgesetzt. Zwar sollte die direkte Forschung an Embryonen verboten bleiben. Doch die neu Stammzellenforschungsgesetz (StFG) genannten Paragrafen erlauben die Entnahme von Stammzellen zur Forschung – was unter dem Strich natürlich die Zerstörung der Embryonen bedeutet. Im Herbst 2003 wurde das StFG im Schnellzugstempo durch die beiden Parlamentskammern geschleust. In der kleinen Kammer, dem Ständerat, war einzig die Berner SP-Vertreterin Simonetta Sommaruga dagegen. Im 200-köpfigen Nationalrat war das Verhältnis immerhin 103 Ja zu 57 Nein bei 25 Enthaltungen. Neben Grünen und einigen SP-VertreterInnen gab es auch ein paar Stimmen von Rechtsaussen. Die schlechten Erfahrungen mit dem Vollzug des StFG liessen viele daran zweifeln, dass Verbote, etwa Embryonen zu Forschungszwecken zu erzeugen oder Klone zu bilden, langfristig tatsächlich eingehalten werden. Weitere Einschränkungen im StFG: Die überzähligen Embryonen dürfen nur unentgeltlich und nur mit Einwilligung der Paare der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Und eine Ethikkommission muss die einzelnen Forschungsprojekte gutheissen.

Koalition von Grün-links und Religiösen
Ohne Opposition wäre das Gesetz im Sommer 2004 in Kraft getreten. Doch es formierte sich Widerstand: zum einen von so genannten «Lebensrechts-Verbänden» wie «Ja zum Leben» und «Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind», zum andern vom Basler Appell gegen Gentechnologie, dem sich die Grünen anschlossen. Insgesamt kamen innert 100 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt rund 85'000 Unterschriften zusammen. Um eine Volksabstimmung zu erzwingen, wären 50'000 Signaturen nötig gewesen. Während die religiösen KritikerInnen vor allem den Schutz des Embryos als eigenständiges Lebewesen in den Mittelpunkt rückten, argumentierten wir Grünen damit, dass hier ein Dammbruch geschehe; man dürfe Embryonen nicht Pharma und Forschung überlassen; und schliesslich sei die Embryonenforschung der erste Schritt zur Klontechnologie.

Freipass für PID & Co.?
Auf der anderen Seite investierte die Schweizer Pharmaindustrie rund eine Million Schweizer Franken in Inserate und Flyer: «Viele Krankheiten sind heute nicht heilbar. Doch es besteht Hoffnung. Dank Stammzellenforschung», so lautete das zentrale Argument. Felix Gutzwiller, Präventivmediziner aus Zürich und Nationalrat der Wirtschaftspartei FdP, warb für ein Ja: «Die Stammzellenforschung gibt kranken Menschen Hoffnung.» Und die überwiegende Mehrheit der Stimmberechtigten legt tatsächlich Hoffnung in die neue Technologie. Hoffnung gab das deutliche Abstimmungs-Ja auch Gutzwiller selbst: «Dieses Ja ist ein Signal für weitere Liberalisierungsschritte in diesem Bereich», liess sich sein Parteikollege Guido Schommer am Abstimmungssonntag vernehmen.

Gutzwiller liess sich nicht zweimal bitten. Er führte seinen Feldzug zur Einführung der Präimplantationsdiagnostik weiter. Eine Niederlage hatte er mit dem FmedG eingefangen, als die PID verboten wurde. Nun überzeugte er aber die Wissenschaftskommission, das Thema erneut aufzugreifen. In einem Vorstoss wird der Bundesrat beauftragt, eine neue Regelung zu erarbeiten, die PID erlauben soll. Es ist abzusehen: Argumentieren Forschung und Chemie mit möglichen Erfolgen für die Gesundheit, wird auch diese Forschung grünes Licht bekommen. Für die Schweizer KritikerInnen der Fortpflanzungstechnologie war der 28. November zwar in der Sache eine Niederlage. Andererseits konnte durch den monatelangen Abstimmungskampf ein hoch komplexes und ethisch höchst umstrittenes Thema in die Medien transportiert werden. Es ist zu hoffen, dass in den zu erwartenden zukünftigen Auseinandersetzungen um Gen- und Reproduktionstechnologie wieder Mehrheiten zu finden sind, welche die Gier von Pharma- und Forschungslobby nach dem «Rohstoff Mensch» stoppen.  
Aktuelle Vorstösse und Wortmeldungen im Parlament
Aktuell


Informationen zu meiner Person
Portrait


Politische Schwerpunkte und Texte
Politik


Links zu Websites von mir nahestehenden Organisationen
Links


... und Seitenübersicht
Kontakt



Nach dem Volks-Ja zum Stammzellenforschungsgesetz