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Militärwaffen gehören ins Zeughaus
Leserinbrief zu: "Verbrechen selten, Selbstmorde häufiger - Zahlen zum Missbrauch von Armeewaffen", NZZ vom 10. August 2005

Die «NZZ» hat publiziert, was viele von uns schon lange vermuten: Ein beachtlicher Teil von Tötungen, in den beiden Kantonen Baselland und Basel-Stadt zwischen 1992 und 1996, 18 Prozent, werden mit privaten Waffen ausgeführt. Mindestens so dramatisch ist, dass in diesen beiden Kantonen zwölf Prozent der Selbstmorde mit Armeewaffen verübt wurden.

Seit Jahren sträubt sich der Bundesrat dagegen, auch nur eine Statistik zur Verwendung von Armeewaffen für kriminelle Handlungen oder Selbsttötungen zu erstellen. Erst recht kein Gehör hatte die Regierung, als ich 1994 und erneut 2002 einen Verzicht auf die Abgabe von Schusswaffen an abtretende Armeemitglieder forderte. Im Gegenteil wurde im April dieses Jahrs beschlossen, dass aus dem Militärdienst Entlassenen auch das Sturmgewehr 90 nach Hause nehmen dürfen.

Die Arbeit des gerichtspsychiatrischen Dienstes Luzern zeigt nun, dass es sehr wohl mit vertretbarem Aufwand machbar ist, eine landesweite Statistik zu diesem Thema zu erstellen. Ich vermute, der Bundesrat hat sich bloss deshalb nicht dazu bereit erklärt, weil er die Konsequenz scheute: Militärwaffen von Armeeangehörigen im Urlaub oder von abgetretenen Soldaten gehören nicht in den Estrich, sondern sicher verwahrt ins Zeughaus.  
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